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Wissenswertes

Ablauf eines Fotoshootings

  1. Erster Kontakt
  2. Vorbereitungen
  3. Vorbereitendes Treffen vor Ort
  4. Fotoshooting
  5. Auswertung und Nachbearbeitung
  6. Auslieferung und Abholung


1. Erster Kontakt

Sie treten in Kontakt mit uns und wir besprechen Ihre Ideen und Fragen völlig unverbindlich.

Sollte es zu einem Auftrag kommen, senden wir Ihnen die entsprechenden Unterlagen zu. Sie können den Auftrag bis und mit dem vorbereitenden Treffen vor Ort kostenlos stornieren.

2. Vorbereitungen

Vor einem Flug gibt es einiges vorzubereiten und abzuklären.

Für uns:

  • Wir prüfen Ihre Anfrage auf Flugverbotszonen und andere gesetzliche Restriktionen.
  • Schwieriges Gelände oder nahe gelegene Objekte wie Hochspannungsleitungen können einen Flug verunmöglichen.
  • Sofern nötig  holen wir für Sie bei den Behörden eine Flugbewilligung ein. Die dafür nötige Zeit geht zu unseren Lasten, allfällige Gebühren zu Ihren Lasten.

Für Sie:

  • Welche Termine würden Ihnen passen? Wir werden uns später gemeinsam auf mindestens zwei Termine einigen, da Wind und Wetter nicht immer mitspielen.
  • Wünschen Sie Panoramabilder? Lassen Sie es uns vor dem Flug wissen!
  • Manchmal rückt eine frühmorgendliche Sonne Ihr Grundstück in ein schöneres Licht als die helle Sonne um die Mittagszeit. Vielleicht auch nicht. Es ist auf jeden Fall eine Überlegung wert.
  • Wenn die Drohne Nachbargrundstücke überfliegen soll oder muss, dann holen Sie am Besten die Einwilligung Ihrer Nachbarn ein. Damit können Sie sich einen Haufen nachträglichen Ärger ersparen.

3. Vorbereitendes Treffen vor Ort

Sofern nötig und sinnvoll treffen wir uns vor Ort und besprechen das Fotoshooting. Dabei werden wir Ihre Wünsche schriftlich festhalten. Sie dienen uns als Regieanweisungen bei der Durchführung des Shootings. Dieses Treffen dient auch dem persönlichen Kennenlernen und dauert etwa eine halbe Stunde.

4. Fotoshooting

Ihre Anwesenheit während den Aufnahmen ist sehr willkommen. Vielleicht können wir Ihnen spontan den einen oder anderen Wunsch erfüllen. Sollte es Ihnen zeitlich nicht passen, führen wir die Flüge autonom durch, wobei wir Ihren schriftlichen Regieanweisungen folgen.

  • Ein Fotoshooting dauert insgesamt ungefähr eine Stunde.
  • Dabei ist die Drohne zwischen 10 und 30 Minuten in der Luft.
  • Moderne Fotodrohnen sind sehr leicht und leise.

5. Auswertung und Nachbearbeitung

Jedes Fotoshooting benötigt eine Nachbearbeitung. Die Bilder werden von der Drohne auf einen Computer übertragen, und von dort gelangen sie nach der Bearbeitung in die Cloud (oder auf Wunsch auf einen USB Stick). Die Auswertung und Bearbeitung beinhaltet diese Punkte:

  • Bilder und Filmabschnitte unbeteiligter Personen (z.B. Nachbarn, Passanten), welche diese deutlich zeigen, werden aus rechtlichen Gründen herausgeschnitten und gelöscht.
  • Wenn nötig werden Farbe und Belichtung korrigiert.
  • Je nach Auftrag werden Panorama- und zusammengesetzte Grossbilder erstellt.

6. Auslieferung und Abholung

Ohne anders lautenden Auftrag laden wir maximal 20 Bilder und 5 Minuten Videomaterial auf einen geschützten Server in der Cloud hoch. Danach senden wir Ihnen per Email oder Whatsapp den dazugehörigen Link und ein Passwort zu. Damit können Sie die Fotos auf Ihren Computer herunterladen.

Auf Wunsch kopieren wir die Fotos auf einen USB Stick, welchen wir Ihnen per Post zusenden.

Gesetzgebung

Es kursieren viele Halbwahrheiten und Falschinformationen bezüglich Drohnen im Internet und in der Bevölkerung. Es folgen ein paar Klarstellungen.

  • Mit Mikrofonen und/oder Kameras ausgerüstete Drohnen MÜSSEN beim Bundesamt für Zivilluftfahrt registriert werden.
  • Personen,  welche Drohnen mit einem Abfluggewicht grösser als 250g fliegen, MÜSSEN beim Bundesamt für Zivilluftfahrt eine Prüfung ablegen. Das Fliegen einer Drohne ist also nicht mehr wie Velofahren, sondern eher wie Autofahren.
  • Das Bundesamt für Zivilluftfahrt hat Flugverbotszonen festgelegt. Viele davon gehören zu Flugplätzen, aber auch zu schützenswerten Objekten wie KKWs muss ein Sicherheitsabstand eingehalten werden. Für lokale Fotoflüge mit Höhenbeschränkung bekommt man meist eine Ausnahmebewilligung.
  • Unbeteiligte Menschen dürfen nicht überflogen werden. Je nach Gewicht der Drohne sieht der Gesetzgeber dabei etwas leichtere bis sehr strikte Regelungen vor.
  • Der Drohnenbetreiber muss über eine Haftpflichtversicherung mit einer Garantiesumme von mindestens einer Million Franken verfügen.
  • Der Drohnenpilot ist für den Flug verantwortlich, nicht der Auftraggeber und auch nicht der Betreiber (sofern dies verschiedene Personen sind).
  • Die obigen Aussagen gelten nicht für Flüge innerhalb von Gebäuden (z.B. Wohnungen, Turnhallen oder Industriebauten). Der Grund dafür ist, dass Innenräume nicht zum 'Luftraum' gehören.